Working Holiday Visum
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Working Holiday Visum

Im Folgenden einige Tipps dazu:

Zwingend erforderlich für eine Reise nach Australien ist ein Visum. Neben dem typischen Touristenvisum, das üblicherweise eine Gültigkeit von drei Monaten hat und nicht zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt, gibt es das Working Holiday Visum.

Dieses unterscheidet sich deutlich von einem Touristenvisum, denn es berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 12 Monaten (nach Verlängerung: bis zu 24 Monaten) und ermöglicht die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

 

Allerdings sind einige Bedingungen zu beachten, z.B.:

  • Das Working Holiday Visum kann nur jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren erteilt werden.
  • Bei Einreise müssen ein gültiges Rückflugticket oder ausreichende finanzielle Reserven für die Bezahlung des Rückflugs vorhanden sein.
  • Visuminhaber müssen bei Einreise über ein Bankguthaben von mindestens 5.000 aus$ (ca. 3.000 Euro) verfügen, was gelegentlich auch nachgeprüft wird (aktuellen Kontoauszug mitnehmen!).
  • Die Beantragung ist denkbar einfach: Entweder persönlich in der Botschaft (Berlin) oder online: http://www.immi.gov.au/visitors/working-holiday/417/



Für die Onlinebeantragung sind unter anderem ein gültiger Reisepass, eine Kreditkarte (Visa oder Master Card) für die Zahlung der Antragsgebühr von ca. 120 Euro und ein wenig Zeit und Englischkenntnisse für die Beantwortung einer Reihe von Fragen nötig.

Die Bearbeitung des Antrags dauert oftmals nur wenige Tage, kann aber auch mal einige Wochen benötigen. Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Bestätigung per E-mail geschickt, die dann ausgedruckt mit dem Pass zusammen aufbewahrt werden sollte. Das Visum selbst ist elektronisch gespeichert und mit der Passnummer verknüpft.

 

Working Holiday Visum verlängern